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Gutachten, bautechnische Untersuchungen und Auswertungen

Wann und warum sollten Sie einen Sachverständigen einschalten?

Das primäre Aufgabengebiet eines Sachverständigen ist die Stellungnahme zu bautechnischen Problemen oder bautechnischen Schäden und deren mögliche Sanierung. Treten also bautechnischen Problemen oder bautechnischen Schäden an Ihrer Immobilie auf oder sind bereits seit längerem vorhanden, sollten Sie zur Lösung des Problems einen Sachverständigen hinzuziehen. Die vor Ort angezeigten und vorhandenen Schäden werden dann z.B. in einem Sachverständigengutachten dokumentiert, hinsichtlich ihrer möglichen Ursache beurteilt und es wird ggf. zudem ein Konzept zur Sanierung der Schäden aufgeführt.

Mit dem Hintergrund meines Fachbereichs Schäden an Gebäuden steht mir ein fachübergreifendes Wissen zur Verfügung, das die Schnittstellen einzelner Spezialsachverständiger oder Gewerke zusammenführt. Bei der Lösung der bautechnischen Probleme habe ich das Gesamte und nicht nur einzelne Fachgebiete im Auge.

Warum sind bautechnische Untersuchungen erforderlich?

Zur Bewertung und Klärung der Ursache von Schäden, sind in den meisten Fällen bautechnische Untersuchungen erforderlich. Bei einer Vielzahl von möglichen Ursachen können bautechnische Untersuchungen auch zum Ausschluss von Ursachen beitragen.

Auf Grundlage des Schadensbildes wird ein individuelles dem Schaden angepasstes Untersuchungsprogramm erarbeitet und die Ergebnisse der Untersuchungen werden anschließend ausgewertet. In einigen Fällen ergeben sich durch gezielt eingesetzte Untersuchungen und Auswertungen der Ergebnisse auch andere Rückschlüsse zu Ursache von baulichen Schäden als ursprünglich vermutet.

Eingesetzte Messgeräte

Für die bautechnischen Untersuchungen kommen diverse Messgeräte je nach Untersuchungsziel zum Einsatz. Unter anderem stehen mir eine Wärmebildkamera (Infrarotkamera) zu Bestimmung von Oberflächentemperaturen, Feuchtigkeitsmessgeräte zur Untersuchung der Bauteilfeuchte oder der Luftfeuchte, unterschiedliche Temperaturmessgeräte zur Bestimmung der Lufttemperaturen oder der Bauteiloberflächentemperatur und ein Flügelrad-Anemometer zur Messung der Strömungsgeschwindigkeit bzw. des Volumenstrom z.B. von Ventilatorlüftern zur Verfügung.

Zum Einsatz kommen die Messgeräte z.B. bei der bauphysikalischen Bestandsanalysen zu Wasserschäden, allgemein zu Feuchteschäden und bei Schimmelpilzbildungen.

Aufbau und Inhalt von Sachverständigengutachten

Die Feststellungen vor Ort und die durchgeführten Untersuchungen zu einem bautechnischen Schaden oder Problem werden in einem Sachverständigengutachten dokumentiert und beschrieben. Im Anschluss daran werden in dem Gutachten die Ergebnisse ausgewertet und aus sachverständiger Sicht beurteilt. Je nach Beauftragung und Ziel des Sachverständigengutachtens können zudem weitere Handlungsempfehlungen oder Sanierungsmaßnahmen usw. ausgearbeitet und aufgeführt werden.

Bei der Erstellung von schriftlichen Gutachten werden die „Empfehlungen zur Erstellung von Gutachten“ des Institut für Sachverständigenwesen e. V. bzw. die eingehalten.

Das Sachverständigengutachten folgt hierbei einem formalen Aufbau und enthält sämtliche Angaben zur Beauftragung, zum Zweck des Gutachtens, zu den Beteiligten, zu den Literaturquellen, zu den eingesetzten Messinstrumenten, zu den hinzugezogenen Sonderfachleuten, Prüflaboren usw..

Die Einzelheiten der durchgeführten Ortstermine werden ausführlich beschrieben und mit Hilfe von Fotoaufnahmen, Tabellen, Diagrammen o.ä. verdeutlicht. Die durchgeführten Untersuchungen werden begründet, wissenschaftlich/technisch erklärt und ausgewertet. In der technischen Beurteilungen werden die Beurteilungsgrundlagen dargelegt und die entsprechenden geltenden technischen Regeln mit angegeben. Ein abschließender leicht verständlichen Überblick über alle im Gutachten enthaltenen Ergebnisse gibt die am Ende des Gutachtens enthaltene Zusammenfassung.

Die Gutachten sind somit für den fachlichen Laien nachvollziehbar und für den Fachmann nachprüfbar. Der Qualitätsmaßstab erfüllt alle Anforderungen, wie sie auch an Gutachten im Gerichtsauftrag gestellt werden.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gibt hierzu vor:

„Zu den elementaren Sorgfaltspflichten von Sachverständigen gehört es, keine Gutachten zu erstellen, von denen sie annehmen müssen, dass pflichtgemäß handelnde Amtsträger sie als für die Entscheidungsfindung ungeeignet zurückweisen werden.“ (aus BeckRS 2013, 56218)

Sachverständige Stellungnahmen

Neben einem ausführlichen Sachverständigengutachten können in Absprache mit den Kunden auch Berichte, Protokolle bzw. Dokumentationen oder sachverständige Stellungnahmen beauftragt werden, wenn dies zur Lösung des Problems zielführend und ausreichend ist.

In sachverständigen Stellungnahmen werden bestimmte Fragestellungen aus einem Gesamtkomplex sachverständig beurteilt. Der Aufbau folgt im Allgemeinen formal in Anlehnung an die Vorgaben für ein Sachverständigengutachten (Angabe der Aufgabenstellung und allgemeine Angaben, Beschreibung der Feststellungen / Untersuchungen, Angabe der Auswertung / Beurteilung / weitergehenden Maßnahmen). Die schriftlichen Ausführungen insbesondere die Beurteilungsgrundlagen werden jedoch wesentlich kürzer gefasst. Der wissenschaftliche Hintergrund o.Ä., der der Beurteilung zugrunde liegt, wird im Allgemeinen nicht aufgeführt.

Alle Dokumente werden standardmäßig als elektronisches Dokument, in der Regel als PDF-Dokument übergeben. Falls der Auftraggeber ausgedruckte Exemplare benötigt, kann von meiner Seite gerne eine Vervielfältigung in Auftrag gegeben werden.